Verzichtserklärung

Es gelten einige rechtliche Dinge zu beachten. Dazu gehört die Verzichtserklärung für Hanftung bei Schäden auf der Tour und die Abtretung der Bildrechte.

Touren

Haftungsausschluss

Die Teilnehmerin beteiligt sich auf eigene Gefahr an unserer Veranstaltung. Sie trägt die alleinige zivil- und strafrechtliche Verantwortung für alle von ihr oder dem von ihr benutzten Motorrad verursachten Schäden, soweit hiermit kein Haftungsausschluss vereinbart wird. Insbesondere haftet die Teilnehmerin gegenüber dem Veranstalter für ihr Motorrad und die eventuell damit verbundenen Personen-, Sach- und Vermögensschäden.

Von Ansprüchen Dritter gegen den Veranstalter auf Ersatz von Schäden die durch die Teilnehmerin verursacht wurden, stellt die Teilnehmerin den Veranstalter auf erste Anforderung hin frei.
Für Schäden, die an dem von der Teilnehmerin benutzten Motorrad durch eigenes oder Fremdverschulden, unfallbedingt oder durch unsachgemäße Behandlung entstanden sind oder die dadurch entstehen, dass die Teilnehmerin den Anweisungen der Mitarbeiter des Veranstalters nicht Folge geleistet hat, übernimmt die Teilnehmerin uneingeschränkte Haftung.

Die Teilnehmerin erklärt mit ihrer mit der verbindlichen Buchung den Verzicht auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen. Und zwar gegen den Veranstalter, dem Grundstückseigentümer, allen Nutzungsberechtigten auf dem Grundstück, dem Straßenbaulastträger und andere Personen, die mit der Organisation der Veranstaltung in Verbindung stehen und gegenüber den Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen aller zuvor genannten Personen und Stellen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen; gegen die anderen TeilnehmerInnen (FahrerInnen, MitfahrerInnen), deren Helfer, die Eigentümer bzw. Halter der Motorräder verzichten sie auf Ansprüche jeder Art für Schäden, die im Zusammenhang mit der Veranstaltung entstehen, außer für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteten Personenkreises - beruhen, und außer für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung - auch eines gesetzlichen Vertreters oder eines Erfüllungsgehilfen des enthafteteten Personenkreises - beruhen. Der Haftungsausschluss erfasst jedoch nicht Ansprüche gegenüber der Haftpflicht- und Unfallversicherung und für durch diese Versicherungen gedeckte Ansprüche gegenüber Teilnehmerin und Veranstalter. Die Versicherungen wurden zu üblichen Bedingungen abgeschlossen.

Der Haftungsausschluss wird mit der kostenpflichtigen Buchung der Teilnehmerin allen Beteiligten gegenüber wirksam. Er gilt für Ansprüche aus jeglichem Rechtsgrund, insbesondere sowohl für Schadensersatzansprüche aus vertraglicher als auch außervertraglicher Haftung und auch für Ansprüche aus unerlaubter Handlung.

Stillschweigende Haftungsausschlüsse bleiben von vorstehender Haftungsausschlussklausel unberührt.

Die Teilnehmerin versichert ferner keinerlei körperliche Gebrechen zu haben und nicht unter dem Einfluss von Alkohol, Drogen oder Medikamente zu stehen, die die Fahrtüchtigkeit in irgendeiner Art und Weise beeinflussen können. Auf die besondere Gefährdung von Personen mit Herzproblemen und Bluthochdruck wird ausdrücklich hingewiesen. Insoweit gilt auch die STVO.
Hat die Teilnehmerin das 18.Lebensjahr noch nicht erreicht, so haften die Eltern oder der gesetzliche Vertreter.

Eine Teilnahme an der Veranstaltung ohne vorherige Abgabe des Haftungsausschlusses ist nicht möglich.

Oben stehenden Haftungsausschluss habe ich zur Kenntnis genommen und ich erkläre mich mit der Buchung mit den Bedingungen einverstanden.

Bild und Nutzungsrechte

Die Veranstaltung wird von einer Eventfotografin begleitet. Anschließend werden alle Fotos zum Download auf der Webseite vom Einhorntreffen zur Verfügung gestellt. Außerdem werden Bilder für Social Media erstellt und auf den Kanälen von Mo's Bike Blog sowie Einhorntreffen und anderen Kanälen geteilt.

Einverständniserklärung – Bildrechte und Nutzung

  1. Einwilligung
    Hiermit gebe ich zeitlich unbefristet gem. § 22 KUG die Einwilligung, dass Mo's Bike Blog im Rahmen der Veranstaltung Einhorntreffen, Bildaufnahmen von mir bzw. meinem Motorrad machen darf.
  2. Nutzungsrechte
    Ich räume Mo's Bike Blog bis auf Widerruf räumlich und inhaltlich uneingeschränkt die ausschließlichen Nutzungsrechte an dem erstellten Bildmaterial von mir bzw. meinem Motorrad ein. Die Übertragung der Nutzungsrechte erstreckt sich auf alle derzeit bekannten Nutzungsarten und umfasst auch die Vervielfältigung, Verbreitung, Digitalisierung, öffentliche Zugänglichmachung und öffentliche Wiedergabe. Die Aufnahmen dürfen somit sowohl digital als auch analog in allen dafür geeigneten Medien (z. B. Online-Nutzung jeglicher Art, jegliche Print-Nutzung, interaktive und multimediale Nutzung usw.) genutzt und in Datenbanken, auch, soweit sie online zugänglich sind, gespeichert werden. Die Aufnahmen dürfen unter Wahrung meines Persönlichkeitsrechts bearbeitet oder umgestaltet werden (z.B. Montage, Kombination mit Bildern, Texten oder Grafiken, fototechnische Verfremdung, Colorierung). Meine Namensnennung steht im Ermessen des Nutzungsberechtigten. Eine Verwendung der Aufnahmen für andere als die beschriebenen Zwecke oder ein Inverkehrbringen durch Überlassung der Aufnahme an Dritte, außer der Veranstalter vom Einhorntreffen und der Teilnehmerinnen des Events ist unzulässig. Diese Einwilligung ist freiwillig. Sie kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.